Fachartikel

Steigende Energiepreise zwingen EVU zu Preis- und Produktanpassungen

Steigende Energiepreise: emb unterstützt kommunale Energieversorger auch beim Energievertrieb mit objektiver Beratung und individuellen Werkzeugen

Abb.: Themenübersicht Energievertrieb der emb

Seit Monaten haben steigende Energiepreise und Marktturbulenzen unmittelbare Auswirkungen auf die kommunalen Energieversorger. Als praxisorientiertes und unabhängiges Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen unterstützt die EnergieMarkt Beratungsgesellschaft mbH (emb) ihre Kunden nicht nur bei der Energiebeschaffung, sondern flankiert dieses Angebot auch durch eine objektive Beratung auf strategischer und operativer Ebene sowie durch die Bereitstellung individueller Werkzeuge für die eingebundenen Vertriebseinheiten.

„Angesichts der aktuellen Marktpreisentwicklungen im Strom- und Gasmarkt steht für uns ein Thema aktuell im Fokus – die erforderlichen Preis- und Produktanpassungen der EVU“, so Daniel Knipprath, Geschäftsführer der emb: „Wie bereits im Rahmen der Optimierung der Energiebeschaffung – siehe Optimierung der Energiebeschaffung: emb unterstützt bei der Entwicklung einer zukunftssicheren Strategie – haben wir auch für die wesentlichen Themen und Aufgabenbereiche der Vertriebseinheiten eine Themenlandkarte erarbeitet (siehe Abb.). Wir bieten unseren Kunden an, gemeinsam spezifische Tätigkeitsfelder zu analysieren und weiterzuentwickeln. Darüber hinaus liefert der von uns konzipierte Beratungsansatz einer ‚Prozess- und Organisationsanalyse im Vertrieb‘ einen schnellen, verlässlichen Überblick über Verbesserungspotentiale in Prozessabläufen, organisatorische Verantwortlichkeiten, IT und Berichtswesen. Insbesondere für kleine und mittelgroße Stadtwerke und Energieversorger ergibt sich so schon in der Erstanalyse ein hoher Mehrwert und Effizienzgewinn, da der Einstieg niederschwellig und erste messbare Ergebnisse bereits mit geringem Aufwand erzielt werden können.“

Kürzere Zyklen der Preisanpassung

Die gestiegenen und volatilen Großhandelspreise haben zum Jahreswechsel zu wesentlichen Preiserhöhungen für Endkund*innen und zu dem viel diskutierten Thema der „Gesplitteten Grundversorgungstarife“ geführt, die zunehmend auch die Judikative auf den Plan rufen. In einem richtungsweisenden Urteil hat das Landgericht Frankfurt im Februar 2022 die Preisspaltung zwischen Bestands- und Neukund*innen in der Grund- und Ersatzversorgung für wettbewerbswidrig und als Verstoß gegen das EnWG erklärt.

Es ist davon auszugehen, dass neben der Preisanpassung für Haushaltskund*innen zum Jahreswechsel 2021/2022, welche in großen Teilen zu einer Splittung der Grundversorgungstarife für Neu- und Bestandskund*innen geführt hat, nunmehr aufgrund der anhaltend volatilen Großhandelspreise weitere Preisanpassungen für Haushaltskund*innen im Jahresverlauf zu erwarten sind – auch ganz unabhängig vom Wegfall der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022.

Klaus Vischedyk, der als Projektleiter der emb die Entwicklung im Energievertrieb bereits seit Monaten mit Sorge betrachtet, sieht in Hinblick auf die genannten Faktoren und die sich dramatisch zuspitzende geopolitische Lage in absehbarer Zeit keine Entspannung: „Die wachsende Unsicherheit auf dem Energiemarkt führt zu Preisanpassungen für Strom und Gas in immer kürzeren Zyklen und nicht – wie bisher – häufig nur zum Jahreswechsel.“

Durchlaufzeiten im Prozess „Preisanpassung“

Klaus Vischedyk verweist darauf, dass die Abwicklung der Preisanpassung viele Organisationseinheiten betrifft. Das reicht von der Kalkulation der Tarife (Vertrieb) über die strategische Abstimmung der Preisgestaltung (Geschäftsführung) bis hin zu zielgruppenspezifischen Kommunikationsmaßnahmen (Marketing / PR / Öffentlichkeitsarbeit), einer effektiven Tarifpflege (Abrechnungseinheit) und einem zielgerichteten Management der Kundenrückmeldungen (Kundenservice): „Eine effizient funktionierende Prozess- und Organisationsstruktur und das harmonische Zusammenspiel der internen und externen Kommunikation sind dafür unerlässlich“, betont Klaus Vischedyk. Unter Einbindung der erforderlichen Ressourcen ist mit erheblichen Durchlaufzeiten zu rechnen, wenn die Vorbereitungs- und Umsetzungstätigkeiten nicht dezidiert geplant werden, so Klaus Vischedyk. Zudem sind die Fristen vor Inkrafttreten einer Preisanpassung zu beachten (Melde- und Kommunikationspflichten).

„Wir unterstützen kommunale Energieversorger dabei, ihre Abläufe im Energievertrieb optimal zu gestalten und die involvierten Organisationseinheiten zum richtigen Zeitpunkt mit den richtigen Inhalten zusammenzubringen. Dazu haben wir auch für den Prozess der Preisanpassung einen detaillierten Projektplan und dazugehörige Werkzeuge konzipiert. In Zeiten, in denen wir eine höhere Frequenz an unterjährigen Preisanpassungen erwarten, ist ein standardisierter und effizienter Prozess hilfreich und notwendig“, erläutert Daniel Knipprath: „In einem Ein-Tages-Workshop bieten wir unseren Kunden an, gemeinsam mit allen betroffenen Organisationseinheiten den Ablauf und die Kommunikation zu strukturieren und einen standardisierten Plan für künftige Preisanpassungen zu entwickeln.“

Ansprechpartner für Prozesse im Energievertrieb der emb sind Klaus Vischedyk und Daniel Knipprath.

Pressekontakt
Dr. Schäfer PR- und Strategieberatung
Dr. Anke Schäfer
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(Die Pressemeldung ist auch erschienen im "energie.blog" am 08.03.2022.)